Lernen Sie unser umfassendes Leistungsangebot kennen und buchen Sie die geeignete Schulung oder Ausbildung für Ihre Bedürfnisse. Wir bieten zudem den entsprechenden Fahrunterricht für die Fahrzeugklassen an.
Dies alles sind Anliegen, die unsere Mitarbeiter gerne für Sie lösen.
Unsere zahlreichen zufriedenen Kunden schätzen den besonderen Service, den wir durch maximale Flexibilität unserer umfassenden Service-Pakete bieten. Angefangen bei den Weiterbildungsangeboten, über den Erwerb der Fahrerlaubnisklassen, bis zu der Überwachung der Fristen der Schlüsselzahl 95 und Inhouse-Schulungen können Sie sorglos und vertrauensvoll mit allen Wünschen zu uns kommen.
Lkw- und Bus-Fahrer, die gewerblich ihre Fahrerlaubnis der Klasse CE oder DE einsetzen, müssen alle fünf Jahre eine Weiterbildung im Umfang von 35 Stunden absolvieren. Diese Weiterbildung wird für den Eintrag der Schlüsselzahl 95 in die Fahrerlaubnis benötigt. Ziel dieser Weiterbildung ist es, die Sicherheit und das wirtschaftliche Fahrverhalten zu optimieren und einen einheitlichen Aus- und Weiterbildungsstand zu erreichen.
Die Inhalte der Weiterbildung sind in der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) festgelegt (insgesamt 35 Stunden), wobei jede zusammenhängende Unterrichtseinheit mindestens sieben Stunden betragen muss.
Themengliederungen sind:
Wahlweise können Unternehmen und Privatpersonen die Modulschulungen als Paket oder einzeln buchen. Weiterhin bieten wir auch Inhouse-Schulungen an, sowohl national als auch in der ganzen EU.
Zielgruppe sind alle Fahrerlaubnisbewerber der Klassen A, A1, B, BE, C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E, L, T und M und alle die eine Auffrischung vorhanden Wissens wollen . Zum Erwerb der Fahrerlaubnis ist der Nachweis über einen 9 Unterrichtseinheiten (7,5h) umfassenden Erste-Hilfe-Kurs notwendig, den wir in Kooperation mit Fahrschulen anbieten.
Seit dem 10. September 2009 müssen alle Berufskraftfahrer mit der Fahrerlaubnis der Klasse C1 / C1E / C und CE, die gewerblich fahren möchten, eine Grundqualifikation nachweisen. Dieses Ziel wurde in einer EU-Verordnung festgelegt.
Wir bieten Ihnen die beschleunigte Grundqualifizierung mit 140 Stunden (einschließlich 10 h Praxis) wahlweise in Voll- oder Teilzeit an. Anschließend erfolgt eine theoretische Prüfung, bei der für Sie zuständigen Industrie- und Handelskammer (Dauer: 90 min).
Themengebiete der Ausbildung
Firma und Fahrschule
Die BSD UG haftungsbeschränkt
Geschäftsführer:
Daniel Pitesa
Anschrift: Sommerrainweg 6, 74182
Obersulm
E-Mail: info@die-bsd.de
Internet: http://www.die-bsd.de
Zuständige Aufsichtsbehörde: Landratsamt Ludwigsburg,
Handelsregister: HRB 758055,
Stuttgart
USt.-IdNr.: DE308412711
Leonberger Strasse 40, 70839, Gerlingen